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Mehrwertsteuersenkung - Mit der Loesungsbox aktuell & rechtssicher abrechnen

Nach dem Beschluss der Bundesregierung Anfang Juni steht fest: Die Mehrwertsteuer soll im Rahmen des Konjunkturpaketes für sechs Monate (von 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020) von 19 Prozent auf 16 Prozent gesenkt werden – der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent auf 5 Prozent. Für die korrekte Zuordnung des Mehrwertsteuer Satzes ist der Zeitraum der erbrachten Leistung / Lieferung maßgeblich.

 

 

Mehrwertsteuersenkung 2020. Den richtigen Schnitt setzen & korrekt abrechnen

Loesungsbox Funktionen um die temporäre Mehrwertsteuersenkung zu meistern

Die Maßnahme hat Sie als Unternehmer vermutlich genauso überrascht wie uns. Selbstverständlich haben wir uns darum gekümmert und die Loesungsbox für diese Herausforderung fit gemacht. Nachfolgend erklären wir die neu geschaffenen  Funktionen, die notwendig sind um Umsatzsteuer-konform abrechnen können. 

 

 

Umsatzsteuer-Sätze gemäß gesetzlicher Vorgaben anpassen

Die Umsatzsteuer Sätze können manuell angepasst werden unter dem Menü Konfiguration --> Umsatzsteuer-Einstellungen --> in der Registerkarte Umsatzsteuersätze.

 

In der aktuellen Loesungsbox Version werden die kürzlich beschlossenen Änderungen bereits berücksichtigt (wie nachfolgend abgebildet):

  • Bis 30.06.2020: 19% & 7%
  • Von 01.07.2020 - 31.12.2020: 16% & 5%
  • Ab 01.01.2021: 19% & 7%
Umsatzsteuer Sätze hinterlegen

 

Sollte es zu einer Verlängerung der Maßnahme über den 01.01.2021 hinweg kommen, können die Anpassungen eigenständig in der Maske vorgenommen werden. Durch die Protokollierung der Änderungen sowie die transparente Darstellung in welchen Zeiträumen welche Sätze in der Loesungsbox hinterlegt wurden, ist das Verfahren nachweisbar dokumentiert.

 

 

Ermittlung des Umsatzsteuer Satzes beim Erstellen von Rechnungen

Entscheidend für das Ziehen des jeweiligen Umsatzsteuer Satzes ist der Zeitraum / Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung.

Daher gibt es ein neues Feld Leistungsdatum in der Rechnungsmaske (Registerkarte Kopf).

 

Folgende Logik kommt bei der Ermittlung des Umsatzsteuer Satzes zum Tragen:

  • Ist der Leistungszeitpunkt identisch zum Rechnungsdatum, so reicht der Eintrag im Rechnungsdatum aus. Der jeweils gültige Umsatzsteuer Satz wird dann aus dem Rechnungsdatum abgeleitet. Beispiel: Rechnungsdatum = 21.06.2020 --> Mehrwertsteuer = 19% bzw. 7% (so wie bisher in der Loesungsbox)
  • Ist der Leistungszeitpunkt abweichend vom Rechnungsdatum (in der Vergangenheit oder Zukunft), dann muss das Leistungsdatum befüllt werden, damit der korrekte Umsatzsteuer-Satz gezogen werden kann. Beispiel: Rechnungsdatum = 01.07.2020, Leistungsdatum = 21.06.2020 --> Mehrwertsteuer = 19% bzw. 7% (diese Funktion ist neu)
  • Das Leistungsdatum wird nicht auf das Formular gedruckt. Hierfür steht weiterhin das Textfeld Zeitraum Lieferung / Leistung zur Verfügung. 
  • Ein Mischen der verschiedenen Mehrwertsteuer-Sätze in einer Rechnung ist nicht möglich. Wurde eine Leistung von 15.06.2020 - 15.07.2020 erbracht, so müssen dafür zwei Rechnungen erstellt werden --> 15.06. - 30.06. mit 19%/7% sowie 01.07. - 15.07. mit 16%/5%
  • Bei der Erstellung einer neuen Rechnung bitte darauf achten, dass zuerst das Rechnungsdatum bzw. das Leistungsdatum korrekt gefüllt werden, bevor die Positionsdaten erfasst werden. Die Loesungsbox zeigt im Falle eines Wechsels des Umsatzsteuersatzes gleich die richtigen Werte an:
Umsatzsteuer Satz 19% und 7%
Umsatzsteuer Satz 16% und 5%

  • Beginnt man hingegen zuerst mit der Erstellung von Positionsdaten (egal ob über Eingabe des Nettopreises oder direkt des Bruttopreises) und ändert danach mehrmals das Rechnungs- bzw. Leistungsdatum so dass Wechsel der Mehrwertsteuer-Sätze entstehen, kann es zu Fehlern in der Aktualisierung der Werte kommen
  • In jedem Fall empfehlen wir bei Rechnungen, die Übergänge zwischen den Umsatzsteuer-Sätzen beinhalten, die Voransicht über einen Probe-PDF Druck

Abschlags- und Schlussrechnungen

Für Alle, die unser Feature Abschlagsrechnungen nutzen folgende zusätzliche Hinweise:

  • Funktioniert grundsätzlich genauso wie bei normalen Rechnungen
  • Bitte darauf achten, dass gemäß gesetzlicher Vorgabe der Steuersatz der Schlussrechnung finale Gültigkeit hat und die Steuersätze in den Abschlagsrechnungen aussticht. Beispiel: 5.000 Euro netto Abschlagsrechnung zu 19%, 10.000 Euro Schlussrechnung zu 16% --> Restbetrag gemäß Schlussrechnung Netto = 5.000 Euro & Restbetrag Brutto = 5.650 Euro (11.600 - 5.950)

Weitere Belege wie Angebote, Aufträge, Verträge

Hier haben wir auf eine Implementierung des Leistungsdatums aus Komplexitäts- und Handlings-Gründen für den Anwender verzichtet. Bei diesen Belegen steuert sich der Umsatzsteuer-Satz wie bisher aus dem Angebots-, Auftrags- bzw. Vertragsdatums.

 

Sofern ein Angebot am 01.12.2020 für eine Leistung im Januar 2021 abgegeben wird, würde sich bei dem Angebotsdatum 01.12.2020 die 16% ableiten. Dies kann man über einen kurzen Text im Fußbereich des Angebots aber klar stellen. Eine Alternative wäre es das Angebotsdatum auf den 01.01.2021 zu setzen, um den korrekten Steuersatz zu ziehen.

 

Fazit

Der Versuch der Bundesregierung die Konjunktur durch eine temporäre Senkung der Mehrwertsteuer anzuheizen ist löblich. Ob es sich wirklich lohnt werden wir sehen. In jedem Fall gibt es eine Menge an Arbeit, die aufgrund dieses Verfahrens auf uns Unternehmer zukommt. Mit den neuen Loesungsbox Funktionen unterstützen wir unsere Kunden dabei diese Herausforderung einfach und pragmatisch umsetzen zu können.

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Liebe Loesungsbox Anwender! Kommt Ihr mit den Änderungen, die wir in kurzer Zeit bereitstellen mussten klar? Schickt uns Eure Fragen sowie Anforderungen, falls Ihr Anwendungsfälle habt die wir bisher nicht auf dem Schirm hatten.

 

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